Fahrzeugart: Schwere Krafträder
,,Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24, 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, 21
Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Theoretische Ausbildung:
- 12 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A/A2
- bei Vorbesitz einer anderen Klasse:
- 6 x 90 Minuten Grundstoff
- 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A/A
- Praktische Ausbildung:
- 5 x 45 Minuten Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
- 4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
- 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrten (bei Dämmerung oder Dunkelheit)
- bei Vorbesitz einer anderen Klasse:
- 3 x 45 Minuten Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
- 2 x 45 Minuten Autobahnfahrten
- 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrten (bei Dämmerung oder Dunkelheit)