Autoführerschein (Klasse B)

Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren: 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung): 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

 

 

Theoretischer Unterricht:

 

Bei Ersterteilung:

  • 12 x 90 Minuten Grundstoff
  • 2 x 90 Minuten Klassenspezifischer Unterricht Klasse B

 

Bei Erweiterung (Vorbesitz der Klassen AM, A1, L oder T):

  • 6 x 90 Minuten Grundstoff
  • 2 x 90 Minuten Klassenspezifischer Unterricht Klasse B

 

Theorieprüfung:

  • Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgt nach der vollständigen Teilnahme an allen Theoriestunden und absolvieren der App
  • Ablegen der theoretischen Prüfung ist frühestens drei Monate vor dem 18. Geburtstag (beim Führeschein ab 17: drei Monate vor dem 17. Geburtstag) möglich

 

Praktische Ausbildung:

 

Übungsfahrten:

  • Die Anzahl der benötigten Übungsfahrten ist abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschülers und kann nicht vorher festgelegt werden

 

Sonderfahrten:

  • 5 x 45 Minuten Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
  • 4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
  • 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrten (bei Dämmerung oder Dunkelheit)

 

Praktische Prüfung:

  • Die Vorstellung zur praktischen Prüfung erfolgt unter Absprache mit dem Fahrlehrer, da er am besten beurteilen kann, ob der Fahrschüler prüfungsreif ist.  Denn auch wir freuen uns, wenn jeder Fahrschüler beim "ersten Anlauf" besteht.
  • Ablegen der praktischen Prüfung ist frühestens ein Monat vor dem 18. Geburtstag (beim Führerschein ab 17: ein Monat vor dem 17. Geburtstag) möglich
  • Prüfungsdauer: 45 Minuten

 

 

 

 

 

 

 

 

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