Klasse A

Fahrzeugart: Schwere Krafträder

,,Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24, 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, 21 Jahre für dreirädige Kraftfahrzeuge der Klasse A

 

 

  • Theoretische Ausbildung:
  • 12 x 90 Minuten Grundstoff
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A/A2
  • bei Vorbesitz einer anderen Klasse:
  • 6 x 90 Minuten Grundstoff
  • 4 x 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A/A

 

  • Praktische Ausbildung:
  • 5 x 45 Minuten Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
  • 4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
  • 3 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrten (bei Dämmerung oder Dunkelheit)
  • bei Vorbesitz einer anderen Klasse:
  • 3 x 45 Minuten Überlandfahrten (Bundes- und Landstraßen)
  • 2 x 45 Minuten Autobahnfahrten
  • 1 x 45 Minuten Beleuchtungsfahrten (bei Dämmerung oder Dunkelheit)

 

 

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