Klasse B196

 

Die Schlüsselzahl B196 erlaubt das Führen von Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Nachdem man die theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen hat, bekommt man eine Bescheinigung, welche man der Führerscheinstelle vorlegt. Die Schlüsselzahl B196 wird dann in den Führerschein eingetragen.

 

Es gibt keine Prüfungen, wodurch die Schlüsselnummer B196 günstiger ist als die Führerscheinklasse A2 oder A.

 

 

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 25
  • Vorbesitz erforderlich: Mindestens 5 Jahre Klasse B

 

Theoretische und praktische Ausbildung

  • Theoretische Ausbildung: 4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
  • Praktische Ausbildung: 5 Fahrstunden je 90 Minuten (Kombination aus Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrten

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